
AJ Gp Brand- und Arbeitsschutz GmbH
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- 65529 Waldems
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- 14.08.2023
Kurzvorstellung
Wir sind ein Unternehmen für die Bereiche Brand- und Arbeitsschutz mit vollumfänglicher individueller Unterstützung eines jeden Kunden. Zertifikate und Dokumente werden nach Erstkontakt und Interesse an unseren angebotenen Leistungen bereitgestellt.
Qualifikationen
Projekt‐ & Berufserfahrung
Arbeitsschutz
Kundenname anonymisiert, Frankfurt
2/2019
–
7/2021
(2 Jahre, 6 Monate)
Tätigkeitszeitraum
2/2019 – 7/2021
Tätigkeitsbeschreibung
Arbeitsschutz
Unterweisungen
Begehungen mit Behörden
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi)
FaSi / SiGeKo
Kundenname anonymisiert, Frankfurt
2/2017
–
10/2018
(1 Jahr, 9 Monate)
Tätigkeitszeitraum
2/2017 – 10/2018
Tätigkeitsbeschreibung
Arbeitsschutz
Gesundheitsschutz Koordination
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi), Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Zertifikate
Internationale Sachverständigen Zulassung DGSV
2022
Zertifizierter Brandsschutztechniker WÜRTH
2021
EU Sachverständiger DGSV
2021
Sachverständiger BDSF
2019
Über mich
Langjährige Praxiserfahrung im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, fundiertes Know-how und eine unabhängige Beratung machen uns zu Ihrem kompetenten Partner im Brandschutz. Mehrere Experten aus verschiedenen Disziplinen im Brandschutz entwickeln individuelle Brandschutzlösungen für Ihr Objekt. Wir entwickeln Brandschutzkonzepte, betreuen Genehmigungsverfahren und bearbeiten sämtliche Brandschutzfragen für folgende Bereiche:
-Bedarfsermittlung Feuerlöscher
-Brandschutzbeauftragte
-Brandschutznachweis
-Brandschutzkonzepte
-Brandschutzordnung gemäß DIN14096
-Brandschutzhelfer Erstausbildung und Fortbildung
-Evakuierungssimulationen
-Feuerwehrpläne
-Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
-Gefährdungsbeurteilungen
-Brandmeldeanlagen
Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Begehung der Unternehmensstätte zur Evaluierung möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz. Protokollierung & Aufzeigen von möglichen Lösungs- und Optimierungsansätze, zur Gewährleistungen der richtigen Umsetzung der Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz.
Mitwirken an Arbeitsschutzausschusssitzungen
Gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist eine Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA) Pflicht, für Unternehmen und Organisationen ab 20 Mitarbeitern. Sitzungsmitglieder sind oftmals: der Geschäftsführer, eventuell der Betriebsrat, Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Gestaltung einer Gefährdungsbeurteilung
Alle Arbeitsstätten, unabhängig von ihrer Größe, sind verpflichtet, die gesetzlichen Regularien der Arbeitssicherheit zu befolgen. Schon ab einem Mitarbeiter besteht die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung. Diese wird protokolliert und mit Optimierungsansätzen versehen.
Unser Arbeitsschutz-Angebot für Sie:
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitsschutzgesetz(ArbSchG)
Gefährdungsbeurteilungen
Präventive Beurteilung der Bedingungen im Betrieb
Gefahrstoffmanagement
DGUV V2: Betriebsarzt, Vorsorgeuntersuchungen u.v.m
Was-wäre-wenn-Analyse
Professionelle Durchleuchtung, Test-Begehungen,Problemlösungen u.v.m.
Betriebsmittelprüfungen
DGUV V3: Arbeitsmittel, elektr. Betriebsmittel, Regale, Rolltore u.v.m.
-Bedarfsermittlung Feuerlöscher
-Brandschutzbeauftragte
-Brandschutznachweis
-Brandschutzkonzepte
-Brandschutzordnung gemäß DIN14096
-Brandschutzhelfer Erstausbildung und Fortbildung
-Evakuierungssimulationen
-Feuerwehrpläne
-Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
-Gefährdungsbeurteilungen
-Brandmeldeanlagen
Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Begehung der Unternehmensstätte zur Evaluierung möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz. Protokollierung & Aufzeigen von möglichen Lösungs- und Optimierungsansätze, zur Gewährleistungen der richtigen Umsetzung der Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz.
Mitwirken an Arbeitsschutzausschusssitzungen
Gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist eine Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA) Pflicht, für Unternehmen und Organisationen ab 20 Mitarbeitern. Sitzungsmitglieder sind oftmals: der Geschäftsführer, eventuell der Betriebsrat, Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Gestaltung einer Gefährdungsbeurteilung
Alle Arbeitsstätten, unabhängig von ihrer Größe, sind verpflichtet, die gesetzlichen Regularien der Arbeitssicherheit zu befolgen. Schon ab einem Mitarbeiter besteht die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung. Diese wird protokolliert und mit Optimierungsansätzen versehen.
Unser Arbeitsschutz-Angebot für Sie:
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitsschutzgesetz(ArbSchG)
Gefährdungsbeurteilungen
Präventive Beurteilung der Bedingungen im Betrieb
Gefahrstoffmanagement
DGUV V2: Betriebsarzt, Vorsorgeuntersuchungen u.v.m
Was-wäre-wenn-Analyse
Professionelle Durchleuchtung, Test-Begehungen,Problemlösungen u.v.m.
Betriebsmittelprüfungen
DGUV V3: Arbeitsmittel, elektr. Betriebsmittel, Regale, Rolltore u.v.m.
Weitere Kenntnisse
Sicherheitsbeauftragte, SiGeKo, FaSi/SiFa, HSE-Management, Brandschutzsachverständige, Brandschutzbeauftragte, Safety-Walker, Ausbildungen Brand- und Arbeitsschutz, Brandschutzkonzepte, Feuerlöscher, Brandabschottungen, Flucht-und Rettungspläne, Brandschutzberatung
Persönliche Daten
Sprache
- Deutsch (Muttersprache)
- Englisch (Fließend)
Reisebereitschaft
Europa
Arbeitserlaubnis
- Europäische Union
- Schweiz
Profilaufrufe
514
Alter
53
Berufserfahrung
33 Jahre und 10 Monate
(seit 01/1990)
Projektleitung
5 Jahre
Kontaktdaten
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