Bauleiter / öBÜ Brückenbau

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  • April 2024
  • Juni 2024
  • D-Nürnberg
  • auf Anfrage
  • 01.03.2024

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Projektbeschreibung

• Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
• Überwachung der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers unter Beachtung des „Merkblatt(es) für die Bauüberwachung von Kunstbauten“ (M-BÜ-ING)
• Veranlassung und Auswertung der Kontrollprüfungen
• Überwachung der Beseitigung, der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
• In Abstimmung mit dem AG Vorbereitung von Mängelanzeigen und anderem vertragsrelevantem Schriftverkehr
• Dokumentation des Bauablaufs für alle Verträge, führen der Bautagebücher für alle Verträge
• Mitwirken beim gemeinsamen Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
• Prüfung der Aufmaße, Mengenberechnungen und Rechnungen sowie sonstiger zahlungsbegründender Unterlagen
• Mitwirken bei behördlichen und bauvertraglichen Abnahmen
• Mitwirkung bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
• Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfung mit der Auftragssumme, die Rechnungsprüfung in Form einer D11-Datei an den AG zu übermitteln
• Mitwirken bei der Überwachung der vertraglich vereinbarten Termine und Fristen
• Unverzügliche Information an die Bauoberleitung über erkennbare Änderungen der vertraglich, zwischen den Bauauftragnehmern und dem Bauherrn, vereinbarten Bauleistung, einschließlich Behinderun-gen und Unterbrechung der Ausführung sowie Mengenänderungen
• Organisation, Teilnahme und Protokollführung von Baubesprechungen
• Überwachung des Nachunternehmereinsatzes auf Übereinstimmung mit den im Bauvertrag genannten Nachunternehmern
• Dokumentation der Behinderungen und Unterbrechung der Ausfüh-rung sowie Leistungs-/bzw. Mengenänderungen im Bautagebuch und ggf. in der Fotodokumentation
• Fortschreibung der zahlungsbegründenden Unterlagen, im Hinblick auf die Schlussrechnungslegung und -prüfung
• Prüfung und Feststellung der Schlussrechnung, einschl. Zusammenstellung und Übergabe der Rechnungsunterlagen an den AG, gem. Vorgaben des AG
• Prüfung der im Entwurf vorgelegten Bauwerksbücher und Bestands-unterlagen (auch über das elektronische Planungsmanagement); insbesondere Einarbeitung von ggf. aufgetretenen Veränderungen in der Bauausführung ggü. der Planung
• Prüfung und Zusammenstellung der Bauwerksakten sowie Übergabe in Abstimmung mit dem AG

Erforderliche Qualifikationen

  • Bauingenieurwesen (allg.)
  • Brückenbau
  • Stahlbrückenbau

Kostenfrei.
Für Sie und Ihr Projekt.

Versicherungsschutz:
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