Arbeitgeber müssen Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre im Nachhinein entrichten, wenn ein mit ihnen zusammenarbeitender Freelancer als scheinselbstständig eingestuft wird. Entsprechend groß ist…
Arbeitgeber müssen Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre im Nachhinein entrichten, wenn ein mit ihnen zusammenarbeitender Freelancer als scheinselbstständig eingestuft wird. Entsprechend groß ist…