Die deutsche Wirtschaft steht vor der Herausforderung, nach Jahren der wirtschaftlichen Stagnation wieder Fahrt aufnehmen zu müssen. Mit dem Investitionssofortprogramm 2025 hat die Bundesregierung nun ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, das gezielt Investitionen ankurbeln und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken soll. Besonders Selbstständige und kleine Unternehmen profitieren von den neuen steuerlichen Erleichterungen – vor allem durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten.

Was ist das Investitionssofortprogramm 2025?
Das Investitionssofortprogramm ist ein steuerliches Reformpaket, das im Sommer 2025 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Ziel ist es, Unternehmen durch steuerliche Entlastungen zu Investitionen zu motivieren, Liquidität zu sichern und Planungssicherheit zu schaffen.
Kernpunkte des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sind:
- Degressive Abschreibungen von bis zu 30 % für neue Wirtschaftsgüter
- Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge (75 % im Anschaffungsjahr)
- Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028
- Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für Personenunternehmen
- Ausbau der steuerlichen Forschungszulage
Abschreibungen als Investitionsbooster
Für Selbstständige sind die neuen degressiven Abschreibungen besonders attraktiv:
- Für bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Büroausstattung, IT) können 30 % der Anschaffungskosten sofort im Jahr der Investition steuerlich geltend gemacht werden.
- Das gilt für Investitionen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.
- Vorteil: Steuerersparnis gleich zu Beginn, mehr Liquidität und schnellerer Return on Investment.
Beispiel:
Ein selbstständiger IT-Berater kauft im September 2025 neue Server für 10.000 Euro. Durch die degressive Abschreibung kann er 3.000 Euro direkt im ersten Jahr steuerlich absetzen. Das entlastet die Steuerlast sofort und schafft finanziellen Spielraum.
Weitere nützliche Tipps rund um Steuerpflichten für Freelancer finden Sie in unserem Blogartikel: Steuerliche Pflichten für Freelancer: Welche Steuern fallen an & wie bereitet man sich vor.
Förderung der E-Mobilität: 75 % Abschreibung im ersten Jahr
Ein Highlight für Selbstständige mit Fuhrpark: Für rein elektrische Firmenwagen gilt eine Sonderabschreibung von 75 % im Jahr der Anschaffung. Zusätzlich wurde die Bruttolistenpreisgrenze für steuerliche Vorteile von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben.
Das macht den Umstieg auf E-Mobilität wirtschaftlich deutlich attraktiver – vor allem für Freiberufler, die Dienstwagen nutzen oder kleine Betriebe mit Lieferfahrzeugen.
Steuerliche Entlastungen ab 2028
Auch wenn diese Maßnahmen erst später greifen, sind sie für Selbstständige mit Kapitalgesellschaften oder thesaurierenden Gewinnen interessant:
- Körperschaftsteuer sinkt von derzeit 15 % bis 2032 schrittweise auf 10 %.
- Der Thesaurierungssteuersatz für Personenunternehmen sinkt parallel auf 25 %.
Damit werden einbehaltene Gewinne steuerlich belohnt – ein Anreiz, Gewinne im Unternehmen zu lassen und in Wachstum zu investieren.
Forschungszulage: Mehr Förderung, weniger Bürokratie
Innovationsfreudige Selbstständige profitieren von der erweiterten Forschungszulage:
- Ab 2026 steigt die Bemessungsgrundlage von 10 auf 12 Mio. Euro jährlich.
- Zusätzlich werden Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 % anerkannt.
- Förderfähig sind auch Eigenleistungen von Unternehmer:innen, die künftig mit 100 Euro je Stunde angesetzt werden können.
Gerade für KMU und Start-ups im Bereich Digitalisierung, KI oder Produktentwicklung bietet dies neue Chancen.
Fazit: Große Chancen für Selbstständige mit dem Investitionssofortprogramm 2025
Das Investitionssofortprogramm 2025 bietet Selbstständigen handfeste Vorteile:
- schnellere Abschreibungen
- gezielte Förderungen für E-Mobilität
- mehr Unterstützung für Innovation
Wer größere Investitionen plant, sollte den richtigen Zeitpunkt ab Juli 2025 nutzen und die Maßnahmen strategisch mit dem Steuerberater abstimmen.
So können Selbstständige nicht nur Steuern sparen, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern.



