Selbstständige Frauen stehen rund um Schwangerschaft und Geburt vor einer besonderen Herausforderung: Während Angestellte durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) umfassend abgesichert sind, gilt dieser Schutz für Freelancerinnen bislang nicht.
Doch genau das könnte sich bald ändern. Die Bundesregierung plant erstmals konkrete Anpassungen. Gleichzeitig gilt: Auch ohne gesetzlich geregelten Mutterschutz gibt es bereits heute Möglichkeiten zur Absicherung.

Kein Mutterschutzgesetz und dennoch nicht ohne Schutz
Freelancerinnen sind selbstständig. Das bedeutet: Das Mutterschutzgesetz greift nicht!
- Kein gesetzliches Beschäftigungsverbot
- Keine festen Schutzfristen vor und nach der Geburt
- Kein Kündigungsschutz
Im Extremfall könnten Selbstständige theoretisch sogar bis zum Tag der Geburt arbeiten.
Das klingt drastisch, ist aber nur die halbe Wahrheit.
Denn Absicherung existiert trotzdem. Sie verteilt sich nur auf andere Systeme:
- Mutterschaftsgeld, allerdings eingeschränkt
- Elterngeld als zentrale Leistung
- Krankenversicherung als entscheidender Faktor
Wer diese drei Bereiche versteht, kann sich auch ohne Mutterschutzgesetz stabil aufstellen.
Was sich politisch ändern soll
Die aktuelle Regelung steht zunehmend in der Kritik, nicht nur aus sozialer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht.
Schätzungen zufolge bekommen jedes Jahr rund 27.000 selbstständige Frauen ein Kind. Viele von ihnen arbeiten aus finanziellen Gründen bis kurz vor der Geburt weiter, teilweise trotz gesundheitlicher Belastung oder erhöhter Risiken.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt:
- Mutterschutz für selbstständige analog zu Angestellten einzuführen
- Umlagesystem (ähnlich U2-Verfahren) zu prüfen
- Absicherungsmodelle für Betriebe zu entwickeln
- Thema stärker aufzuklären
Ein möglicher Ansatz:
Selbstständige zahlen einen kleinen monatlichen Beitrag in einen Fonds ein – laut Berechnungen etwa max. 5,30 € pro Monat.
Zum Vergleich: Aktuell verlieren Selbstständige rund um die Geburt im Schnitt über 8.400 € Einkommen.
Ein konkreter Gesetzesvorschlag wird voraussichtlich 2026 ins Parlament eingebracht.
🛡️ Gemeinsam für mehr Schutz
Inzwischen setzen sich verschiedene Bündnisse und Initiativen für einen besseren Mutterschutz für Selbstständige ein. Dazu gehört zum Beispiel das Bündnis Mutterschutz für Selbstständige, das auf die bestehende Absicherungslücke aufmerksam macht und politische Veränderungen fordert. Wenn Sie das Thema unterstützen möchten, können Sie solche Initiativen verfolgen, Beiträge teilen und laufende Petitionen oder Unterstützeraktionen mit Ihrer Unterschrift stärken.
Mutterschaftsgeld: Wer bekommt wie viel?
Mutterschaftsgeld ist für Selbstständige nur eingeschränkt zugänglich.
Gesetzlich Versicherte (GKV)
Anspruch besteht nur, wenn:
- der Tarif Krankengeld enthält
Dann gilt:
- Auszahlung orientiert sich am Einkommen
- basiert auf den letzten Monaten vor der Geburt
Problem: Viele Selbstständige wählen Tarife ohne Krankengeld und gehen leer aus.
Privatversicherte
- Kein Anspruch über die Krankenkasse
- Einmalzahlung von max. 210 € vom Staat
- Optional: Krankentagegeld (vertraglich geregelt)
Fazit: Für viele keine ausreichende Absicherung!
Elterngeld als wichtigste Einkommensbrücke
Elterngeld ist für die meisten Freelancerinnen die zentrale Leistung zur finanziellen Absicherung nach der Geburt. Es wird unabhängig vom Beschäftigungsstatus gezahlt, also auch an Selbstständige.
- 65-100 % des Nettoeinkommens
- Mindestens 300 € pro Monat
- Maximal 1.800 € pro Monat
- Berechnung basiert auf dem Einkommen im Jahr vor der Geburt
Es gibt zwei Varianten:
- Basiselterngeld: Wird für maximal 14 Monate gezahlt, davon können beide Elternteile je bis zu zwölf Monate in Anspruch nehmen. Zwei Monate sind als Partnermonate reserviert.
- ElterngeldPlus: Wird doppelt so lange gezahlt, dafür in halber Höhe. Sinnvoll für Freelancerinnen, die früh wieder in Teilzeit arbeiten möchten.
Wichtig: Wer während des Elterngeldbezugs weiterarbeitet, darf maximal 32 Stunden pro Woche tätig sein. Einkommen über dem Freibetrag wird angerechnet und reduziert die Auszahlung.
Den Antrag stellen Freelancerinnen bei der zuständigen Elterngeldstelle des Wohnorts, in der Regel online oder per Post. Unterlagen: Geburtsurkunde, Steuerbescheid, gegebenenfalls Einkommensnachweise.
Krankenversicherung: Der entscheidende Hebel
Für Freelancerinnen ist die Krankenversicherung rund um Schwangerschaft und Geburt besonders wichtig. Anders als Angestellte erhalten sie keinen Arbeitgeberzuschuss und müssen ihre Beiträge selbst tragen. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, welche Leistungen der eigene Tarif tatsächlich umfasst.
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, hat grundsätzlich Anspruch auf die regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, etwa für Vorsorge, Entbindung und Nachsorge. Wichtig ist jedoch: Ob auch finanzielle Leistungen rund um die Geburt greifen, hängt davon ab, ob der gewählte Tarif Krankengeld einschließt. Das ist nicht automatisch der Fall.
Für privat versicherte Freelancerinnen ist die Situation oft noch schwieriger. Sie müssen ihre Beiträge in der Regel auch während Schwangerschaft und Elternzeit weiterzahlen. Ein regulärer Anspruch auf Mutterschaftsgeld über die Krankenkasse besteht nicht. Ob eine zusätzliche Absicherung greift, hängt vom individuellen Vertrag ab, zum Beispiel von einer Krankentagegeldversicherung.
Deshalb gilt: Wer sich frühzeitig mit dem eigenen Versicherungsschutz beschäftigt, kann finanzielle Lücken besser erkennen und sich gezielter vorbereiten.
💡 Unser Tipp
Prüfen Sie Ihren Krankenversicherungstarif möglichst frühzeitig. Gerade für freiwillig gesetzlich versicherte Freelancerinnen kann es entscheidend sein, ob Krankengeld im Tarif enthalten ist.
Die größten Risiken ohne Mutterschutz
Die aktuelle Regelung bringt mehrere Probleme mit sich:
1. Gesundheitliche Belastung
- Weiterarbeit bis kurz vor Geburt
- körperliche Risiken (z. B. Handwerk, Medizin, Kosmetik)
2. Wirtschaftliche Unsicherheit
- Einnahmeausfälle ohne Ausgleich
- Fixkosten laufen weiter
3. Unternehmensrisiko
- Keine geregelte Vertretung
- Kundenbeziehungen gefährdet
4. Langfristige Nachteile
- Viele Selbstständige erholen sich finanziell nicht vollständig
- Weniger Frauen gründen Unternehmen
Aufträge und Kunden: Wie kommunizieren?
Freelancerinnen haben keine gesetzliche Pflicht, Kunden über eine Schwangerschaft zu informieren. Es gibt keinen Kündigungsschutz, der eine solche Offenlegung erfordern würde. Die Entscheidung, wann und ob man es kommuniziert, liegt vollständig bei der Freelancerin selbst.
In der Praxis ist frühzeitige Kommunikation dennoch sinnvoll, vor allem bei laufenden Projekten mit festen Deadlines oder langfristigen Auftragsbeziehungen. Kunden brauchen Vorlaufzeit, um Übergaben zu planen oder Vertretungen zu organisieren.
Drei Punkte helfen dabei, die Kommunikation strukturiert anzugehen:
1. Zeitpunkt bewusst wählen
- meist ab dem 2. Trimester sinnvoll
2. Übergaben strukturieren
- Projekte dokumentieren
- Ansprechpartner definieren
3. Verfügbarkeit klären
- Rückkehr grob planen
- Erwartungen steuern
Bestehende Verträge laufen während der Elternzeit weiter, sofern keine Kündigung ausgesprochen wird. Wer Aufträge pausieren möchte, muss das vertraglich regeln, entweder durch eine einvernehmliche Aussetzung oder durch rechtzeitige Kündigung mit entsprechender Frist.
Fazit: Mehr Eigenverantwortung – aber Wandel in Sicht
Mutterschutz als Freelancerin bedeutet aktuell: weniger gesetzlicher Rahmen, mehr Eigenverantwortung. Das Mutterschutzgesetz greift nicht, aber das bedeutet nicht, dass es keine Absicherung gibt. Mutterschaftsgeld, Elterngeld und die gesetzliche Krankenversicherung bilden zusammen ein Netz, das trägt, wenn man es rechtzeitig kennt und richtig nutzt.
Der entscheidende Faktor ist Vorbereitung. Wer den Krankenversicherungstarif frühzeitig prüft, den Steuerbescheid im Blick behält und Kunden strukturiert informiert, kann die Zeit rund um die Geburt finanziell und organisatorisch solide gestalten.
Selbstständigkeit bedeutet in dieser Phase nicht Schutzlosigkeit. Sie bedeutet, dass man die Weichen selbst stellen muss.
Häufige Fragen zum Mutterschutz
Haben Freelancerinnen Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Ja, aber nur wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und ihr Tarif einen Krankengeldanspruch einschließt. Privat versicherte Freelancerinnen erhalten lediglich eine einmalige Zahlung von maximal 210 Euro über das Bundesamt für soziale Sicherung.
Wie wird das Elterngeld für Selbstständige berechnet?
Die Berechnung basiert auf dem Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt, und zwar auf Grundlage des Steuerbescheids. Elterngeld ersetzt 65 bis 67 Prozent dieses Einkommens, maximal 1.800 Euro pro Monat. Ein einkommensschwaches Jahr vor der Geburt wirkt sich direkt und spürbar auf die Auszahlung aus.
Muss ich meine Kunden über die Schwangerschaft informieren?
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht dazu. Die Entscheidung liegt bei der Freelancerin. In der Praxis ist eine frühzeitige Information an Stammkunden dennoch sinnvoll, damit laufende Projekte sauber übergeben und Ausfallzeiten gemeinsam geplant werden können.



