Ende März 2026 wurde bekannt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) an einem neuen Rechtsrahmen für Selbstständige arbeiten soll. Im Mittelpunkt steht dabei offenbar ein Modell der „neuen Selbstständigkeit“, das mit einer Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung verknüpft wäre. Im Gegenzug könnten für diese Form der Selbstständigkeit andere Kriterien bei der Beurteilung von Scheinselbstständigkeit gelten.
Auch wenn bislang noch kein final verabschiedetes Gesetz vorliegt, sorgt der bekannt gewordene Entwurf bereits für Diskussionen. Auch Verbände und Interessenvertretungen für Selbstständige beobachten die Entwicklung sehr genau, darunter etwa der VGSD. Denn er berührt gleich mehrere sensible Themen: Rechtssicherheit, Altersvorsorge, Statusfeststellung und die wirtschaftliche Belastung von Selbstständigen.
In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was bislang bekannt ist, welche Kriterien diskutiert werden und welche Auswirkungen sich für Freelancer und Unternehmen ergeben könnten.

Worum geht es bei der „neuen Selbstständigkeit“?
Nach den bislang bekannt gewordenen Informationen soll Selbstständigen künftig möglicherweise ein Wahlrecht eingeräumt werden:
- Sie bleiben in ihrer bisherigen Form selbstständig
oder
- sie entscheiden sich für die „neue Selbstständigkeit“
Wer sich für dieses neue Modell entscheidet, soll verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Gleichzeitig sollen bei der Beurteilung des Erwerbsstatus offenbar andere Kriterien gelten als bisher.
Der Gedanke dahinter: Wer sich im Rahmen dieser neuen Selbstständigkeit absichert, könnte im Gegenzug auf mehr Klarheit bei der Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung hoffen.
Warum ist das Thema so relevant?
Die Unsicherheit rund um Scheinselbstständigkeit beschäftigt Freelancer und Auftraggeber seit Jahren. Besonders in projektbasierten Branchen ist häufig unklar, wann eine selbstständige Tätigkeit tatsächlich als selbstständig gilt – und wann Sozialversicherungsträger oder Gerichte sie als abhängige Beschäftigung einstufen könnten.
Für Unternehmen kann das erhebliche Folgen haben, etwa durch:
- Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen
- rechtliche Risiken bei Betriebsprüfungen
- Unsicherheit bei der Zusammenarbeit mit externen Spezialisten
Für Freelancer bedeutet die Rechtslage oft:
- erschwerte Akquise bei größeren Unternehmen
- Unsicherheit bei langfristigen Projekten
- eingeschränkte Planbarkeit der eigenen Selbstständigkeit
Vor diesem Hintergrund ist verständlich, warum jede Reform in diesem Bereich auf große Aufmerksamkeit stößt.
Welche Kriterien sollen offenbar gelten?
Laut den bislang bekannt gewordenen Informationen soll bei der „neuen Selbstständigkeit“ das unternehmerische Risiko stärker berücksichtigt werden. Genannt werden dabei fünf Kriterien, von denen offenbar mindestens drei erfüllt sein müssen, darunter zwingend das erste:
- Der Selbstständige darf vertraglich eine Vertretung stellen
- Es bestehen Verlustrisiken und Gewinnchancen
- Es wird aktiv Werbung für die eigene Tätigkeit betrieben
- Es fallen für Unternehmer typische Ausgaben an
- Es besteht nicht nur ein Auftraggeber
Zusätzlich soll gelten:
Wer in den letzten sechs Monaten bei einem Auftraggeber angestellt war, soll für diesen nicht im Rahmen der „neuen Selbstständigkeit“ tätig werden können.
Außerdem ist wohl vorgesehen, bestimmte Branchen von diesem Modell auszuschließen, insbesondere solche, die als besonders anfällig für Schwarzarbeit gelten.
Was würde sich dadurch ändern?
Der wesentliche Unterschied läge darin, dass bei der „neuen Selbstständigkeit“ offenbar nicht mehr dieselben Maßstäbe gelten würden wie im bisherigen Statusrecht. Insbesondere die bislang zentralen Kriterien Weisungsgebundenheit und Eingliederung könnten an Bedeutung verlieren oder anders gewichtet werden.
Das wäre eine spürbare Veränderung. Denn gerade diese beiden Punkte spielen bisher bei Statusprüfungen häufig eine zentrale Rolle.
Für Freelancer und Unternehmen könnte das bedeuten:
- mehr Orientierung bei der Vertragsgestaltung
- möglicherweise bessere Argumentationsgrundlagen im Statusfeststellungsverfahren
- aber auch neue Pflichten und neue Kosten
Mehr Rechtssicherheit – aber zu welchem Preis?
Ein zentraler Diskussionspunkt ist die Verknüpfung von Rechtssicherheit und Rentenversicherungspflicht.
Denn wer sich für das neue Modell entscheidet, müsste nach derzeitigem Stand offenbar die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vollständig selbst tragen. Je nach Einkommen kann das eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten.
Gerade für Solo-Selbstständige und kleinere Dienstleister stellt sich deshalb die Frage:
Ist der Zugewinn an möglicher Rechtssicherheit groß genug, um die zusätzlichen Kosten zu rechtfertigen? Diese Frage dürfte je nach Branche, Einkommenshöhe und Kundensituation sehr unterschiedlich beantwortet werden.
Welche Freelancer wären besonders betroffen?
Sollte eine solche Regelung kommen, wären voraussichtlich nicht alle Selbstständigen gleichermaßen betroffen.
Besonders relevant könnte sie für Freelancer sein, die:
- mit Unternehmen oder öffentlichen Auftraggebern arbeiten
- projektbasiert eingesetzt werden
- regelmäßig mit Compliance-Vorgaben ihrer Kunden konfrontiert sind
- heute schon wegen möglicher Scheinselbstständigkeit abgelehnt werden
Weniger stark betroffen wären möglicherweise Selbstständige, die überwiegend mit Privatkunden arbeiten oder klassische Handelsmodelle verfolgen. Dort ist das Risiko einer Statusumdeutung oft geringer.
Welche Herausforderungen bleiben bestehen?
Auch wenn die vorgeschlagenen Kriterien auf den ersten Blick konkreter wirken, bleiben in der Praxis viele Fragen offen. Zum Beispiel:
- Was genau gilt als unternehmerisches Risiko?
- Reicht ein LinkedIn-Profil bereits als Werbung?
- Welche Ausgaben gelten als typisch unternehmerisch?
- Wie wird bewertet, wenn jemand über Monate an einem großen Projekt für nur einen Kunden arbeitet?
- Reicht eine Vertretungsklausel im Vertrag aus – oder muss sie tatsächlich gelebt werden?
Gerade an solchen Details entscheidet sich später, ob eine neue Regelung tatsächlich für mehr Klarheit sorgt oder nur neue Auslegungsspielräume schafft.
Welche Folgen hätte das für Auftraggeber?
Auch für Unternehmen wäre eine Reform in diesem Bereich relevant. Einerseits könnte ein klarerer Rechtsrahmen helfen, wieder häufiger mit externen Spezialisten zu arbeiten. Andererseits müssten Auftraggeber wahrscheinlich sehr genau prüfen, mit welchen Selbstständigen sie unter welchen Bedingungen zusammenarbeiten.
Denkbar ist auch, dass Unternehmen künftig bevorzugt mit solchen Freelancern zusammenarbeiten, die sich für die „neue Selbstständigkeit“ entschieden haben – schlicht, weil sie sich davon mehr Rechtssicherheit versprechen.
Das könnte jedoch zugleich dazu führen, dass sich in der Praxis ein indirekter Druck auf Selbstständige aufbaut, dieses Modell zu wählen.
Was bedeutet das für die Zukunft des Freelancings?
Der Entwurf zeigt vor allem eines: Das Thema Selbstständigkeit im modernen Arbeitsmarkt bleibt politisch hochrelevant.
Viele Unternehmen sind auf externe Spezialisten angewiesen. Gleichzeitig wünschen sich Freelancer planbare Rahmenbedingungen, unter denen sie ihre Selbstständigkeit wirtschaftlich tragfähig ausüben können. Eine Reform müsste deshalb idealerweise beides leisten:
- Rechtssicherheit für Auftraggeber
- Praxistauglichkeit für Selbstständige
Ob die „neue Selbstständigkeit“ diesen Spagat schaffen kann, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen. Dafür sind bislang zu viele Details offen.
Fazit
Der bekannt gewordene BMAS-Entwurf zur „neuen Selbstständigkeit“ könnte ein bedeutender Eingriff in die Rahmenbedingungen für Freelancer und Auftraggeber werden. Im Kern steht offenbar ein neues Modell, das zusätzliche Rentenversicherungspflichten mit veränderten Statuskriterien verbindet.
Ob dadurch tatsächlich mehr Rechtssicherheit entsteht, hängt stark von der späteren gesetzlichen Ausgestaltung und der praktischen Anwendung ab. Klar ist schon jetzt: Für viele Selbstständige und Unternehmen geht es dabei um nicht weniger als die Frage, wie flexibel, planbar und wirtschaftlich tragfähig Zusammenarbeit in Zukunft noch möglich sein wird.
Sobald ein offizieller Gesetzentwurf veröffentlicht wird, lohnt sich ein genauer Blick auf die konkreten Regelungen.
Häufige Fragen zur neuen Selbstständigkeit
Was ist die „neue Selbstständigkeit“?
Die „neue Selbstständigkeit“ ist ein geplanter Rechtsrahmen des BMAS. Selbstständige könnten künftig wählen, ob sie in dieses Modell wechseln, das voraussichtlich mit einer Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung verbunden ist.
Wird die Rentenversicherung für Selbstständige verpflichtend?
Nach aktuellem Stand soll die Teilnahme formal freiwillig sein. Wer sich jedoch für die „neue Selbstständigkeit“ entscheidet, müsste verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Welche Vorteile könnte die „neue Selbstständigkeit“ haben?
Ein möglicher Vorteil ist eine höhere Rechtssicherheit bei der Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit. Ob diese tatsächlich erreicht wird, hängt jedoch von der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes ab.
Welche Kriterien sollen für Selbstständigkeit gelten?
Diskutiert werden unter anderem Kriterien wie unternehmerisches Risiko, mehrere Auftraggeber, eigene Werbung, unternehmerische Ausgaben und die Möglichkeit, eine Vertretung zu stellen.
Für wen ist die Regelung besonders relevant?
Vor allem Freelancer, die mit Unternehmen oder öffentlichen Auftraggebern arbeiten, könnten betroffen sein. In diesen Bereichen spielt das Thema Scheinselbstständigkeit eine besonders große Rolle.
Entsteht ein indirekter Zwang zur Teilnahme?
Auch wenn die Regelung als freiwillig geplant ist, könnte in der Praxis ein Druck entstehen. Unternehmen könnten bevorzugt mit Freelancern zusammenarbeiten, die sich für die „neue Selbstständigkeit“ entschieden haben.
Was bedeutet das für bestehende Selbstständige?
Für bereits etablierte Selbstständige könnten sich neue Abwägungen ergeben – insbesondere zwischen zusätzlicher finanzieller Belastung und möglicher Rechtssicherheit.
Ist das Gesetz bereits beschlossen?
Nein. Bisher handelt es sich um einen Entwurf bzw. bekannt gewordene Inhalte. Die finale Ausgestaltung kann sich noch ändern.



