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16.07.2026

Aktivrente 2026: Das gilt für Selbstständige und Freelancer

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Einführung der Aktivrente nun offiziell. Arbeitnehmer, die die gesetzliche Regelaltersgrenze überschreiten, können nach dieser bis zu 2.000€ monatlich steuerfrei verdienen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass man in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis tätig ist. Selbstständige, so auch Freelancer, sind demnach aufgrund dieser Regelung ausgeschlossen. Dies wirft derzeit zahlreiche Fragen auf und führt zu Diskussionen darüber, warum Selbstständige bislang von der Aktivrente ausgeschlossen sind und ob sie künftig einbezogen werden sollten.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die Aktivrente?
  2. Nicht nur Freelancer sind von der Aktivrente aktuell ausgeschlossen
  3. Ausschluss Selbstständiger von Beginn an umstritten
  4. Fazit
Blogbeitragsbild | Aktivrente 2026

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ermöglicht es Arbeitnehmern, nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze bis zu 2.000€ monatlich steuerfrei zu verdienen. Die Bedingungen sind die Pflicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerverhältnis zu sein. Werden diese Bedingungen erfüllt, ermöglicht dies einem, neben der normalen Rente einen steuerfreien Zuverdienst zu erwirtschaften. Nur die Kranken- und Pflegeversicherung sind weiterhin zu zahlen.

Bei einem Verdienst von über 2.000 € monatlich muss der darüber hinausgehende Betrag versteuert werden. Bei einem Einkommen von 3.000 € bedeutet dies, dass 2.000 € steuerfrei sind und die übrigen 1.000 € versteuert werden müssen.

Mit der Einführung der Aktivrente versucht die Regierung den Arbeitskräftemangel und der demografischen Entwicklung entgegenzuwirken.

Nicht nur Freelancer sind von der Aktivrente aktuell ausgeschlossen

Aktuell sind Freelancer und Selbstständige noch von der Aktivrente ausgeschlossen, unabhängig davon, ob freiberuflich oder gewerblich. Ebenso haben Arbeitnehmer aus einem Beamtenverhältnis als auch Abgeordnete und Minijobler keinen Anspruch auf die Aktivrente.

Ein denkbares Szenario für Freiberufler wäre, ein sozialversicherungspflichtiges Teilzeitverhältnis einzugehen, mit einer zusätzlichen weiterbestehenden selbstständigen Tätigkeit. Diese muss aber von dem Teilzeitverhältnis klar getrennt sein und mit einem Steuerberater abgeklärt werden.*

Für Freelancer bleibt die eigenständige Altersvorsorge daher unabhängig von der Aktivrente ein wichtiges Thema.

Ausschluss Selbstständiger von Beginn an umstritten

Der Ausschluss von Selbstständigen aus der Aktivrente ist von Beginn an sehr umstritten. Der Verband für Gründer und Selbstständige Deutschland (VGSD) sammelte bereits mit mehreren Verbänden mehr als 100.000 Unterschriften für den Einschluss von Selbstständigen in die Aktivrente. Die Bundesregierung begründete anfangs den Ausschluss damit, dass Selbstständige ohnehin länger arbeiten und keinen zusätzlichen Anreiz benötigen.

Im Februar 2026 forderte die CDU auf ihrem Parteitag ein ähnliches Anreizmodell wie die Aktivrente für Selbstständige. Es bleibt jedoch noch immer offen, wann eine eventuelle Ausweitung kommt und diese dann auch in Kraft tritt.

Bis dahin bleibt der einzige Weg für Freiberufler eine Festanstellung in einem Unternehmen, um von der Aktivrente zu profitieren.

Fazit

Es ist noch immer unklar, ob und wann eine Regelung für Freelancer kommt und wann diese mitberücksichtigt werden. Der öffentliche Druck, unter anderem durch die über 100.000 gesammelten Unterschriften und die Forderung der CDU nach einem ähnlichen Anreizmodell, zeigt jedoch, dass das Thema politisch weiter an Relevanz gewinnt. Ob und in welcher Form die Aktivrente in Zukunft auch für Selbstständige eingeführt wird, stellt sich hoffentlich im Verlauf des Jahres 2026 noch heraus.

*Diese Informationen stellen keine Steuerberatung dar und ersetzen diese auch nicht. Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.

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