
Nebenberuflich als Freelancer zu starten, ist für viele Beschäftigte der realistischste Weg in die Selbstständigkeit. Der erste Auftrag ergibt sich häufig aus einem beruflichen Kontakt oder einem Projekt neben der Anstellung. Solange das Angestelltenverhältnis fortbesteht, deckt das Gehalt die laufenden Kosten. So lässt sich die selbstständige Tätigkeit schrittweise aufbauen, ohne dass schwankende Einnahmen unmittelbar die finanzielle Absicherung gefährden.
Wie verbreitet dieses Modell ist, zeigt die Freelancer Studie 2026: 16 Prozent der befragten Freelancer arbeiten nebenberuflich selbstständig. Im Durchschnitt wenden sie dafür 15,17 Stunden pro Woche auf.
Damit der Einstieg nicht zu Konflikten mit dem Arbeitgeber, unerwarteten Versicherungsbeiträgen oder steuerlichen Problemen führt, sollten Sie vor dem ersten Auftrag vier Punkte klären:
- die Vorgaben des Arbeitsvertrags
- die Einstufung durch die Krankenkasse
- die Anmeldung beim Finanzamt
- die zeitliche Trennung beider Tätigkeiten.
Inhaltsverzeichnis
Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag klären
Der Arbeitsvertrag klärt, ob und unter welchen Bedingungen eine Nebentätigkeit angezeigt oder genehmigt werden muss. Die Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes schützt grundsätzlich das Recht auf eine zweite Tätigkeit, weshalb ein vollständiges Verbot in der Regel unwirksam ist. Eine Anzeigepflicht besteht jedoch, sobald berechtigte Interessen des Arbeitgebers betroffen sind. Ein Interessenkonflikt entsteht vor allem dann, wenn die Nebentätigkeit denselben Markt bedient wie der Arbeitgeber, Kundenbeziehungen aus dem Angestelltenverhältnis nutzt oder betriebliche Mittel einbezieht. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die Tätigkeit untersagen.
Prüfen Sie den Vertrag deshalb gezielt auf Nebentätigkeits- und Wettbewerbsklauseln und holen Sie bei Unklarheit eine schriftliche Zustimmung ein. Sie sichert Sie rechtlich ab und verhindert, dass eine später bekannt gewordene Tätigkeit als Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten gewertet wird.
Krankenversicherung: Wann keine zusätzlichen Beiträge anfallen
Für die Krankenversicherung kommt es darauf an, ob Ihre Krankenkasse die selbstständige Tätigkeit als nebenberuflich einstuft. Solange sie das tut, bleiben Sie über das Angestelltenverhältnis versichert, und auf die Einkünfte aus der Selbstständigkeit fallen keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht; die Kasse entscheidet im Einzelfall anhand einer Gesamtbetrachtung von Arbeitszeit und wirtschaftlicher Bedeutung. Als Orientierung gilt eine Tätigkeit als nebenberuflich, wenn sie:
- weniger als 20 Wochenstunden beansprucht
- wirtschaftlich hinter dem Hauptberuf zurückbleibt
- Sie höchstens eine geringfügig beschäftigte Person anstellen
Überschreitet die Selbstständigkeit diese Schwellen dauerhaft, kann die Kasse sie als hauptberuflich einstufen. Dann entfällt die Versicherung über den Arbeitgeber, und Sie tragen den Beitrag als freiwillig gesetzlich oder privat Versicherte in voller Höhe selbst. Melden Sie die Nebentätigkeit deshalb frühzeitig Ihrer Krankenkasse und lassen Sie die Einstufung bestätigen, da eine spätere Korrektur auch rückwirkend erfolgen kann.
Anmeldung beim Finanzamt und Kleinunternehmerregelung
Auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit muss steuerlich erfasst werden. Dabei sind drei Fragen entscheidend: Wann müssen Sie sich anmelden, gilt Ihre Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich und möchten Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen?
1) Tätigkeit beim Finanzamt anmelden
Innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit übermitteln Sie über ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Steuernummer für Ihre selbstständige Tätigkeit. Diese geben Sie grundsätzlich auf Ihren Rechnungen an.
2) Freiberuflich oder gewerblich?
Ob zusätzlich eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, hängt von der konkreten Tätigkeit ab:
Freiberufliche Tätigkeit
Freie Berufe im Sinne von § 18 EStG benötigen in der Regel keine Gewerbeanmeldung. Dazu können beispielsweise bestimmte beratende, technische oder gestaltende Tätigkeiten gehören.
Gewerbliche Tätigkeit
Wird Ihre Tätigkeit als gewerblich eingestuft, müssen Sie sie zusätzlich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.
Wichtig: Nicht die Berufsbezeichnung allein entscheidet über die Einstufung, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Bei Unsicherheit sollten Sie die Einordnung frühzeitig mit dem Finanzamt oder einer steuerlichen Beratung klären.
3) Kleinunternehmerregelung prüfen
Für kleinere Umsätze kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG infrage kommen.
Die Umsatzgrenzen seit 2025:
- höchstens 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr
- höchstens 100.000 Euro Gesamtumsatz im laufenden Jahr
Nutzen Sie die Regelung, weisen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Gleichzeitig können Sie die Umsatzsteuer aus betrieblichen Einkäufen nicht als Vorsteuer geltend machen.
Dabei zählt der Umsatz aus allen unternehmerischen Tätigkeiten zusammen – nicht jeder Auftrag oder Geschäftsbereich einzeln.
Achtung bei der laufenden Umsatzgrenze: Überschreitet Ihr Gesamtumsatz im laufenden Jahr 100.000 Euro, entfällt die Steuerbefreiung bereits ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird.
4) Gewinn über die Einkommensteuer versteuern
Die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer. Ihren Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit müssen Sie dennoch versteuern.
Er wird in der Einkommensteuererklärung zu Ihrem Arbeitslohn aus der Anstellung hinzugerechnet. Vereinfacht gilt:
Einnahmen aus der Selbstständigkeit
– betriebliche Ausgaben
= steuerpflichtiger Gewinn
Haupttätigkeit und Selbstständigkeit trennen
Damit beide Tätigkeiten reibungslos nebeneinander bestehen, trennen Sie sie organisatorisch. Die folgenden Punkte decken die häufigsten Reibungsstellen ab:
- Aufträge ausschließlich außerhalb der Arbeitszeit erledigen und dabei keine Geräte, Zugänge oder Software des Arbeitgebers nutzen, da die Nutzung betrieblicher Mittel einen typischen Interessenkonflikt auslöst.
- Eine eigene E-Mail-Adresse und eine getrennte Telefonnummer für die Selbstständigkeit einrichten, damit berufliche und selbstständige Kommunikation nicht ineinanderlaufen.
- Den Zeitaufwand so kalkulieren, dass die Selbstständigkeit unter 20 Wochenstunden bleibt und damit als nebenberuflich gilt.
- Feste Zeitfenster für Akquise, Umsetzung und Buchhaltung einplanen, statt Aufträge zwischen den Terminen des Hauptberufs zu bearbeiten.
Falls Sie sich noch weiter für das Thema interessieren, finden Sie hier einen weiteren Artikel zum Einstieg in die nebenberufliche Selbstständigkeit.
So wird aus der Nebentätigkeit ein Erfolgskonzept
Neben den rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Voraussetzungen entscheidet vor allem ein klares Angebot darüber, ob sich Ihre Selbstständigkeit weiterentwickelt. Definieren Sie, welche Leistung Sie für welche Zielgruppe anbieten, und prüfen Sie nach den ersten Aufträgen, welche Projekte rentabel sind und zu Ihren langfristigen Zielen passen.
Bauen Sie gleichzeitig Ihre Sichtbarkeit und Ihre Projektakquise aus. Nutzen Sie dafür persönliche Kontakte, Empfehlungen, berufliche Netzwerke und die direkte Ansprache potenzieller Auftraggeber. Ergänzend können Projektplattformen wie freelance.de dabei helfen, passende Ausschreibungen zu finden und von Unternehmen entdeckt zu werden. Ein professionelles Profil mit klar beschriebenen Leistungen, relevanter Berufserfahrung und ersten Referenzen erleichtert es potenziellen Auftraggebern, Ihre Kompetenzen schnell einzuordnen. Achten Sie außerdem darauf, Ihre Verfügbarkeit und Ihre fachlichen Schwerpunkte transparent darzustellen, damit Anfragen möglichst gut zu Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit passen.
Sie möchten mehr dazu wissen: Erfahren Sie in unserem Beitrag Personal Branding, wie Sie in vier Schritten eine eigene Marke entwickeln. Ergänzend können Sie sich in unserem Video darüber informieren, wie Sie sich über freelance.de erfolgreich selbst vermarkten und Ihre Sichtbarkeit bei potenziellen Auftraggebern erhöhen.
Fazit
Ein nebenberuflicher Start als Freelancer verbindet die finanzielle Sicherheit einer Anstellung mit der Möglichkeit, eine eigene Tätigkeit Schritt für Schritt aufzubauen. Wer Arbeitsvertrag, Krankenkasse und Finanzamt frühzeitig einbezieht und beide Tätigkeiten organisatorisch klar trennt, schafft dafür eine verlässliche Grundlage.
Langfristig entscheidet jedoch nicht nur die formale Absicherung über den Erfolg. Ebenso wichtig sind ein klar definiertes Angebot, eine passende Zielgruppe und ein professioneller Außenauftritt. So können Sie erste Aufträge gezielt auswerten, Ihre Positionierung schärfen und prüfen, ob sich aus der Nebentätigkeit ein dauerhaft tragfähiges Geschäftsmodell entwickeln lässt.



