Der Weg für die Selbstständigkeit ist für viele ein Sprung ins kalte Wasser, der auch mit einigen Risiken verbunden ist. Wer diesen Schritt nicht komplett gehen möchte, kann zusätzlich zu seinem Hauptjob nebenberuflich als Freiberufler arbeiten, um so einen Einblick in diese Beschäftigungsform zu bekommen.

Abgrenzung zwischen Freier Mitarbeiter bzw. Freelancer, Angestellter und Freiberufler
Viele Unternehmen greifen neben den eigenen Angestellten auf freie Mitarbeiter, die auch als Freelancer bezeichnet werden, zurück. Die freie Mitarbeit charakterisiert die Art des Beschäftigungsverhältnisses. Ein freier Mitarbeiter bzw. Freelancer ist als Selbstständiger tätig, d.h. im Gegensatz zu einem Angestellten ist dieser Mitarbeiter nicht weisungsgebunden und nicht über das Unternehmen sozialversicherungspflichtig.
Die Freiberuflichkeit kennzeichnet die Art der Tätigkeit, nicht hingegen die Art des Beschäftigungsverhältnisses. Letzteres wird als freie Mitarbeit bezeichnet, wie oben bereits erläutert. Gleichwohl sind Freiberufler häufig als freie Mitarbeiter tätig, ein freier Mitarbeiter kann zudem auch ein Gewerbetreibender sein.
Typische Merkmale von freien Mitarbeitern bzw. Freelancern sind:
- Hohe Qualifikation und spezifische Kenntnisse
- Tätigkeit als Selbstständiger: Ein freier Mitarbeiter ist beim Finanzamt als Freiberufler oder Gewerbetreibender gemeldet.
- Freie Gestaltung der Arbeitszeit und freie Wahl des Arbeitsortes. Ein freier Mitarbeiter hat in den Räumen des Unternehmens kein Anrecht auf einen Arbeitsplatz.
- Zwischen dem Unternehmen als Auftraggeber und dem freien Mitarbeiter als Auftragnehmer wird ein Dienst- oder Werkvertrag, im Regelfall zeitlich begrenzt, geschlossen. Die Bezahlung erfolgt stundenweise oder der Freelancer erhält eine pauschale Vergütung. Im Gegensatz zum Angestellten eines Unternehmens erhält der freie Mitarbeiter kein geregeltes, festes monatliches Einkommen.
- Freelancer sind für ihre Arbeitsaufträge selbst verantwortlich, dabei können sie auch für mehrere Arbeitgeber tätig sein.
- Freie Mitarbeiter sind für ihre soziale Absicherung und Versteuerung der Einkünfte selbst verantwortlich, sie sind nicht sozialversicherungspflichtig.
- Es besteht kein Anspruch auf Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall, der Kündigungsschutz entfällt.
Freie Mitarbeit als Angestellter – Der Arbeitgeber muss mitspielen
Wenn eine Person bei einem Unternehmen als fester Mitarbeiter angestellt ist und nebenberuflich als Freiberufler arbeiten will, muss die Person dies dem Arbeitgeber mitteilen. Dieser kann die Er-laubnis mit Verweis auf den Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung verweigern.
Als Gründe für das Verbot einer weiteren Beschäftigung könnten angeführt werden, dass der Arbeitnehmer für einen Konkurrenten des Unternehmens arbeiten möchte oder dass der Nebenjob den Mitarbeiter so stark beansprucht, dass die primäre Arbeit beeinträchtigt wird.

You are looking for the right freelancer for your project?
Wer einen Nebenjob ausüben will, sollte dies vorher mit dem Arbeitgeber absprechen und sich bei den entsprechenden Ämtern (Finanzamt, Arbeitsagentur, Handwerkskammer usw.) über notwendige Bescheinigungen und Formulare erkundigen. Je nach Umfang des zusätzlichen Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitnehmer sogar verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren.
Für verschiedene Personengruppen attraktiv
Grundsätzlich eignet sich eine freie Mitarbeit in Teilzeit für alle Personen, die neben ihrer hauptsächlichen Beschäftigung Einblicke in ein verwandtes oder anderes Berufsfeld erhalten möchten und/oder die ihre persönlichen Interessen mit der Nebentätigkeit verknüpfen können.
Des Weiteren gibt es andere Personengruppen, für die eine Freiberuflichkeit in Teilzeit attraktiv sein könnte:
Für Elternteile, die aufgrund der Kindererziehung komplett aus dem Erwerbsleben vorübergehend ausscheiden, könnte die Aufnahme einer freien Mitarbeit den Wiedereinstieg ins Berufsleben er-leichtern. Dies gilt auch für Elternteile, die nicht in Vollzeit arbeiten.
Studenten können zusätzlich zum Verdienst ihr Netzwerk knüpfen, das ihnen nach dem Studium den Einstieg ins Berufsleben erleichtern kann. Rentner, die weiterhin nah am Arbeitsleben sein wollen oder ihr Renteneinkommen erhöhen möchten, können ihre jahrelange Berufserfahrung in der Freiberuflichkeit in Teilzeit einbringen.
Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit
Wie lange Erwerbstätige in Deutschland arbeiten dürfen, regelt das Arbeitszeitgesetz. In diesem Gesetz werden unter anderem die Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen geregelt. Unter gesetzte-im-internet.de (§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer) heißt es:
„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“

Unter werktäglich fallen die Wochentage von Montag bis Samstag. Ein Vollzeit Beschäftigter darf demnach maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten. Es ist zulässig, die Arbeitszeit kurzfristig, beispielsweise saison- oder auftragsbedingt, von acht auf zehn Stunden zu erweitern.
Weiterhin ist wichtig, dass ein Selbstständiger im Nebenjob keine Zeitgrenze einzuhalten hat. Liegen die Einkünfte aus der freien Mitarbeit, die nebenberuflich erzielt werden, über dem Steuerfreibetrag, werden zur Berechnung der Steuer die Einkünfte aus Haupt- und Nebenjob addiert.
Jobs als freier Mitarbeiter finden – Hinweise und Tipps
Für freie Mitarbeiter in Teilzeit gibt es ebenso wie für hauptberufliche Freelancer eine Reihe von Möglichkeiten, die ihnen bei der Akquise von Aufträgen bzw. Kunden helfen können. Da freie Mitarbeiter, wie oben aufgeführt, typischerweise spezifische Kenntnisse besitzen und projektbezogen arbeiten, sind Blindbewerbungen häufig nicht geeignet.
Selbstvermarktung über Werbeflyer und Broschüren ist eine andere Möglichkeit, hierbei ist jedoch keineswegs sicher, dass die potentiellen Auftraggeber positiv reagieren. Besser ist es, die Suche etwa über Jobbörsen aktiv zu gestalten.
Über Jobbörsen im Internet finden sich zahlreiche Angebote für die verschiedenen Branchen.
Vermittlung über Agenturen nimmt zu
Neben den aufgezeigten Möglichkeiten werden Vermittlungsagenturen bei der Stellensuche zunehmend beliebter. Diese Agenturen haben sich häufig auf eine Branche spezialisiert und vermitteln zwischen dem Unternehmen und dem freien Mitarbeiter bzw. Freiberufler. Vor allem qualifizierte Fachkräfte mit spezifischen Fähigkeiten, z.B. in der IT-Branche, können zwischen vielfältigen Angeboten wählen.