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Bei Freiberuflern handelt es sich um Selbstständige, die einen freien Beruf ausüben. Freie Berufe beruhen auf besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung. Die juristische Definition einer freiberuflichen Tätigkeit erfolgt im Einkommenssteuergesetz (EStG). Demnach sind Freiberufler grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit.
Inhaltsverzeichnis
- Freiberufler Begriff
- Freiberufler vs. Freelancer vs. Freier Mitarbeiter
- Freiberufler werden
- Freie Berufe Liste
- Freiberufler vs. Gewerbetreibender
- Freiberufler Haftung und Freiberufler Versicherungen
- Freiberufler und Steuern
- Freiberufler Stundensätze
- Freiberufler Projektbörsen
Freiberufler Begriff (Definition)
Freie Berufe sind, im Sinne des Gesetzes, selbstständige Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und folgenden Eigenschaften entsprechen
- wissenschaftlicher,
- künstlerischer,
- unterrichtender oder
- gesellschaftlicher
Somit handelt es sich bei einem Freiberufler um eine Person, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt und nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Legaldefinitionen finden sich im Einkommenssteuergesetz und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz.
§ 18 Einkommenssteuergesetz (EStG)
(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.
Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;
2. Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie, wenn sie nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind;
3. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, z. B. Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied;
4. Einkünfte, die ein Beteiligter an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft oder Gemeinschaft, deren Zweck im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften besteht, als Vergütung für Leistungen zur Förderung des Gesellschafts- oder Gemeinschaftszwecks erzielt, wenn der Anspruch auf die Vergütung unter der Voraussetzung eingeräumt worden ist, dass die Gesellschafter oder Gemeinschafter ihr eingezahltes Kapital vollständig zurückerhalten haben; § 15 Absatz 3 ist nicht anzuwenden.
(2) Einkünfte nach Absatz 1 sind auch dann steuerpflichtig, wenn es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit handelt.
(3) Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehört auch der Gewinn, der bei der Veräußerung des Vermögens oder eines selbständigen Teils des Vermögens oder eines Anteils am Vermögen erzielt wird, das der selbständigen Arbeit dient. § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 1 Satz 2 sowie Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend.
(4) § 13 Absatz 5 gilt entsprechend, sofern das Grundstück im Veranlagungszeitraum 1986 zu einem der selbständigen Arbeit dienenden Betriebsvermögen gehört hat. § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 1a, Absatz 2 Satz 2 und 3, §§ 15a und 15b sind entsprechend anzuwenden.
Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler, Freelancer und Freier Mitarbeiter?
Freiberufler
Bei den freien Berufen, im Sinne des Gesetzes, handelt es sich um sog. abschließende Katalogberufe, die im Einkommenssteuergesetz (s.o.) geregelt sind. Zu diesen Berufen gehören Ärzte, Rechtsanwälte, Notare und Architekten.Etwas komplizierter gestaltet sich die Abgrenzung zu neuen Berufsfeldern. Finanzämter und die Rechtsprechung stehen vor großen Herausforderungen Tätigkeiten, wie die des IT-Spezialisten, einzuordnen. Bislang gilt weiterhin die ingenieurmäßige Herangehensweise als Kennzeichen für eine freiberufliche Tätigkeit. Umfasst der Aufgabenbereich eines IT-Spezialisten beispielsweise die Planung, Konstruktion und Überwachung einer Software, so gehen die Behörden von einer freiberuflichen Tätigkeit aus.
Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und dementsprechend keine Gewerbesteuern zahlen. Sie müssen lediglich den Beginn der selbstständigen Arbeit beim Finanzamt melden.
Freelancer
Das Wort „Freelancer“ ist die englische Bezeichnung für „freier Mitarbeiter“. Im Arbeitsrecht versteht man darunter selbstständige Arbeitskräfte, die aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrags, Aufgaben im Unternehmen durchführen, ohne dabei Arbeitnehmer zu sein.
Die größten Unterscheidungen ergeben sich vor allem aus der persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit, die Wahl der Arbeitszeit, dem Arbeitsort sowie der Weisungsgebundenheit ab.
In folgenden Berufsgruppen sind häufig Freelancer anzutreffen:
- Werbung und Medien
- Journalismus
- Informationstechnik
Der Begriff des Freelancers wurde durch Sir Walter Scott’s Roman Ivanhoe im Jahr 1820 geprägt. Dort wird der Freelancer mit dem mittelalterlichen Söldner gleichgesetzt.
Freier Mitarbeiter
Freier Mitarbeiter ist das Synonym zum englischen Freelancer-Begriff. Ein freier Mitarbeiter, der den Großteil seiner Zeit für unterschiedliche Auftraggeber arbeitet. Eine große Herausforderung stellt dabei das parallele Arbeiten für verschiedene Unternehmen dar.
Wie werde ich Freiberufler?
Zunächst muss festgestellt werden, ob man Gewerbetreibender oder Freiberufler ist. Für die Klärung dieser Frage zieht man am besten einen Steuerberater oder Rechtsanwalt heran. Sie können beurteilen, wie das Finanzamt die Ausübung der Tätigkeit einstufen wird. Nach maximal vier Monaten der Ausübung der Tätigkeit muss sie dem Finanzamt vorgezeigt werden.
Bei der Abgabe der ersten Mitteilung an das Finanzamt muss darauf geachtet werden, dass die Tätigkeit so genau wie möglich beschrieben ist. Daraufhin muss ein Fragebogen ausgefüllt werden, der ihnen vom Finanzamt zugeschickt wird. Dieser beinhaltet Fragen zum Beruf und dem zu erwartenden Umsatz. Das Finanzamt stellt in diesem Schritt fest, ob es sich bei der Ausübung um eine freiberufliche Tätigkeit oder um Tätigkeiten eines Gewerbetreibenden handelt.
Wird man als Freiberufler eingestuft, dann erhält man anschließend seine Steuernummer.
Bei den Kategorieberufen des §18 Einkommenssteuergesetz sollte eine Anmeldung in den zuständigen Kammern erfolgen.
Beispielhafte Fragen zur Feststellung der Freiberuflichkeit
- Sind Sie rechtlich (durch die Rechtsform) und wirtschaftlich (z.B. durch das unternehmerische Risiko) selbständig?
- Erfüllen Sie Ihre Aufgaben unabhängig von Weisungen?
- Tragen Sie das unternehmerische Risiko und die Kosten der Arbeitsausführung?
- Ist Ihre Arbeitszeit nach Dauer, Beginn und Ende durch Auftraggeber bindend festgelegt?
- Sind Sie unmittelbar in den Arbeitsablauf und die Organisation von Auftraggebern integriert?
- freiberufliche Tätigkeit
- Können Sie für Ihre Tätigkeit eine ausreichende berufliche Qualifikation nachweisen (ähnlich den „Katalogberufen“)?
- Erbringen Sie geistig-ideelle Leistungen (z.B. Heilung von Kranken, Rechtsberatung, statische Berechnungen etc.)?
- Besteht zu den Leistungsnehmern ein gegenseitiges und auf Dauer angelegtes Vertrauensverhältnis
(als Voraussetzung für Ihre Unabhängigkeit von Weisungen)? - Ist dieses Vertrauensverhältnis auf einer freien Wahlentscheidung der Leistungsnehmer begründet
- Erbringen Sie die Leistungen persönlich (und lassen Ihre Tätigkeiten nicht von Ihren Mitarbeitern erledigen)?
- Sind Sie eigenverantwortlich tätig?
- Sind Sie in Ihrem Unternehmen leitend tätig?
- Treffen Sie fachliche Entscheidungen frei und unabhängig?
Welche Freien Berufe gibt es?
Das Einkommenssteuergesetz enthält keine klare Definition des Begriffs “freie Berufe”, lediglich den aufgezählten Freiberuflerkatalog.
In der Fachwelt werden freie Berufe wie folgt definiert:
“Der Freiberufler übt seinen Beruf auf Grundlage besonderer beruflicher Qualifikationen oder schöpferischer Begabung, persönlich, leitend und eigenverantwortlich und fachlich unabhängig aus, wobei er Dienstleistungen höherer Art erbringt.”
Beispiele für freie Berufe
- Grafikdesigner/in
- Webentwickler/in
- Texter/in
- Fotograf/in
- Übersetzer/in
- Marketingberater/in
- Social-Media-Manager/in
- Unternehmensberater/in
- Programmierer/in
- Personal Trainer/in
Was ist der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Gewerbetreibenden?
Gewerbetreibende
Bei einem Gewerbetreibenden handelt es sich um einen Selbstständigen, der ein Gewerbe ausführt. Dieser ist vom Freiberufler, der einen freien Beruf ausübt, abzugrenzen (Quelle: debitoor.de).
Als Gewerbetreibender muss das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Bei einem Gewerbe handelt es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, in eigener Verantwortung und mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ausgeübt wird.
Als Freiberufler genießt man einige Vorteile gegenüber dem Gewerbetreibenden. Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen und muss auch keine Bilanz erstellen – es genügt die Einnahmen Überschuss Rechnung.
Die Gewerbesteuer wird dafür benutzt die Infrastruktur der Städte auszubauen. Bei Freiberuflern wird davon ausgegangen, dass sie die Infrastruktur kaum nutzen.
Trennbare gemischte Tätigkeit
Sind die freiberufliche und gewerbetreibende Tätigkeit gut zu trennen, dann wird von einer trennbaren gemischten Tätigkeit gesprochen. Ein Beispiel dafür ist der Arzt, der nebenbei noch mit Gold handelt. Die unterschiedlichen Tätigkeiten sollten nicht auf den gleichen Konten erfasst und buchhalterisch getrennt werden.
Untrennbare gemischte Tätigkeit
Bringt der Freiberufler hingegen seine Fertigkeit aus dem Freiberuflerkatalog in sein gewerbetreibenden Teil mit ein, dann zählen alle Einkünfte als solche des Gewerbebetriebs. Ein Beispiel hierfür wäre der Schönheitschirurg, der Implantate verkauft und dabei die Operation selbst ausführt.
Wie haften Freiberufler? Welche Versicherungen gibt es für sie?
Haftung für Freiberufler
Als Freiberufler benötigt man kein Startkapital, aber man haftet mit dem Privatvermögen. Deshalb empfiehlt sich das frühe Auseinandersetzen mit dem Thema Versicherungen. Neben der obligatorischen Krankenversicherung, ist es ratsam, dass Sie sich auch mit dem Thema Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung beschäftigen.
Krankenversicherung für Freiberufler
Bei der Krankenversicherung bleibt die Wahl zwischen der freiwilligen, gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Hierbei sollte besonders auf die Höhe des Krankentagegeldes geachtet werden, um auch bei längerem Verdienstausfall durch Krankheit nicht vor dem finanziellen Ruin zu stehen.
Eine besondere Rolle spielt die Künstlersozialkasse (bestehend aus Renten- Kranken- und Pflegeversicherung), die für Publizisten, Künstler verpflichtend ist. Vorteil: Es muss nur die Hälfte der Beiträge selbst finanziert werden. Die andere Hälfte wird vom Bund bezuschusst. Alle übrigen Freiberufler tragen jedoch die vollen Kosten, deshalb lohnt sich ein detaillierter Vergleich umso mehr. Insbesondere die private Krankenversicherung ist oft die bessere Wahl.
Freiberufler Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist nur für solche Freiberufler obligatorisch, die in einer sogenannten Standeskammer (z.B. Ärzte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) organisiert sind – hier kümmert sich das jeweilige „Versorgungswerk“ um die Versicherungsleistung. Außerdem ist eine Rentenversicherungspflicht notwendig, wenn die Tätigkeit als besonders schutzbedürftig eingestuft wird. Das gilt zum Beispiel für freiberufliche Krankenpfleger, Lehrer & Erzieher.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Freiberufler
Nur wenige der derzeit Selbstständigen sind noch in der Lage, eine staatliche Arbeitslosenversicherung im Nachhinein abschließen zu können. Denn dafür muss man:
“Außerdem dürfen keine anderweitigen Versicherungspflichten (durch eine Beschäftigung) oder eine Versicherungsfreiheit (ab 67 Jahren) bestehen. Als arbeitslos können ausschließlich Selbstständige gelten, die weniger als 15 Stunden pro Woche beschäftigt sind. Mit einer Versicherung können sie ein Jahr lang Arbeitslosengeld beanspruchen, über 58 Jährige sogar bis zu zwei Jahre. Dabei bekommen sie – je nach früherem Arbeitseinkommen oder Ausbildungsgrad – zwischen 866€ und 1.529€ monatlich. Freelancer ohne Versicherung bekommen direkt Arbeitslosengeld 2. In beiden Fällen ist mit der Agentur für Arbeit zu kooperieren, insofern man weiterhin Leistungen beziehen möchte. Das heißt, Bildungsmaßnahmen besuchen und sich auf Festanstellungen zu bewerben. Verdient man selbstständig mehr als 165€ im Monat, wird alles Überschüssige leider von der monatlichen Leistung abgezogen. Alles in allem ist es verständlich, dass nur so wenige der Selbstständigen eine freiwillige Arbeitslosenversicherung haben. Denn für die meisten lohnt sich die Versicherung nicht. Der ideale Kandidat würde folgendermaßen aussehen”
Unfallversicherung für Freiberufler
Die Unfallversicherung ist für die meisten Selbstständigen ebenfalls Pflicht. Ausgenommen sind beispielsweise Ärzte, Apotheker und Psychotherapeuten. Die Versicherungsthematik wirkt auf den ersten Blick recht unübersichtlich. Zudem gibt es noch eine Vielzahl weiterer Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeit oder Rechtsschutz), die ein Freiberufler abschließen kann. Allgemein benötigen Freiberufler keinen größeren Versicherungsschutz als Festangestellte.
Welche Steuern müssen Freiberufler zahlen?
Die Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (19%) wird auf fast alle Waren und Dienstleistungen erhoben und wird auch Mehrwertsteuer genannt. Diese Steuerpflicht fällt grundsätzlich nur auf Umsätze an, die im Inland getätigt werden.
Freiberufler addieren die Umsatzsteuer auf ihre Leistungen hinzu. Die erhaltenen Steuern müssen dann direkt an das Finanzamt abgeführt werden.
Die Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuerpflicht für Freiberufler gilt genauso wie für natürliche Personen. Die Höhe wird anhand der persönlichen Einkunftsquellen ermittelt. Die Einkommenssteuer steigt in Deutschland progressiv an. Das bedeutet, dass mit steigendem Gewinn des Freiberufler auch sein Steuersatz steigt.
Bei der Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt, sollte darauf geachtet werden, dass man die erwarteten Einkünfte nicht zu hoch einstuft. Denn auf Grundlage dieser Einschätzung wird der Steuersatz für den Freiberufler festgelegt.
Wenn der Gewinn geringer ausfällt, dann wird dem Freiberufler die Differenz zurückgezahlt, aber zunächst muss er die Steuern im Voraus zahlen.
Freiberufler Steuererklärung
Wer einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, ist immer verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, welche das Geschäftsjahr abschließt. Seit einigen Jahren besteht sogar die Pflicht für Freiberufler und Unternehmen, die Steuererklärung elektronisch abzugeben.
Freiberufler und Kleinunternehmer sind nicht dazu verpflichtet eine Bilanz zu erstellen – es genügt die Einnahmen Überschuss Rechnung (EÜR).
Folgende Formulare gehören beispielsweise zur Steuererklärung eines Freiberuflers:
- Mantelbogen
Der Mantelbogen muss von jedem ausgefüllt werden, der eine Steuererklärung abgibt. Gemeinsam mit den Anlagen bildet er die Einkommenssteuererklärung.
- Umsatzsteuererklärung
Hier wird belegt, wie viel Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt wird.
- Anlage UR
Diese Anlagen zur Umsatzsteuererklärung sind notwendig, wenn man Angaben zu Auslandsgeschäften machen muss.
- Anlage EÜR
Mit der Einnahmen Überschuss Rechnung wird der Gewinn der Unternehmung ermittelt.
Wie kalkuliert ein Freiberufler seinen Stundensatz?
Stundensätze oder Tagessätze sind häufig Verhandlungssache und daher gibt es große Schwankungen im Einkommen bei Beratern oder IT Freelancern. Tatsächlich sind die Schwankungen nicht unbedingt durch die Qualifikation begründet, sondern durch Faktoren wie z.B. dem Projekt-Standort. Entscheidend ist häufig jedoch die eigene Argumentationen in den Gehaltsverhandlungen.
Um den Stundensatz für sich selbst gut abschätzen zu können, ist es unbedingt erforderlich sich vorab zu informieren – bei Kollegen, die selbst freiberuflich aktiv sind oder bei Berufsverbänden. Zur Kalkulation eines Stundensatzes müssen sowohl die eigenen Kosten (Büro, Versicherung, Steuer, etc.) als auch mögliche „Ausfall-Tage“ (Urlaub, Krankheit) mit einbezogen werden.
In unserer Jahresumfrage zur Situation und Entwicklung auf dem Projektmarkt haben wir die Freiberufler nach ihrem minimalen bzw. maximalen Stundensatz befragt.
An der Ausdehnung der Kurven erkenn man die Unterschiede bei den Stundensätzen: während für ca. 30 % der Freiberufler der Mindeststundensatz bei 40-50 EUR liegt, so ist für 1/5 aller Befragten 80 EUR der Mindeststundensatz. Darüber hinaus gibt es Freelancer, deren Mindeststundensatz bei 100 bzw. 120 EUR angesiedelt ist.
Auch der maximale Stundensatz variiert stark: für ca. 1/3 der befragten Freelancer liegt der maximale Stundensatz zwischen 50 und 70 EUR. Für ein weiteres Drittel beträgt der maximale Stundensatz 100 bis 120 EUR. 10 % gaben einen Wert oberhalb von 150 EUR als maximalen Stundensatz an.
Der fachliche Schwerpunkt der Freelancer wurde hier nicht berücksichtigt. Das Ergebnis stammt aus der Jahresumfrage mit 249 Teilnehmern, 50% der Teilnehmer kommen aus dem Bereich IT & Ingenieurswesen.
Wie akquiriert man als Freiberufler Projekte?
Ihr Freiberufler Profil
Wie Sie sicherlich wissen, können Sie auf freelance.de Ihr eigenes Profil anlegen. Um dabei herauszustechen und den Projektanbietern den ein oder anderen Mehrwert zu bieten, können Sie Ihr Profil noch zusätzlich optimieren:
Zum einen sollte es immer aktuell gehalten werden. Ändert sich Ihre Verfügbarkeit oder haben Sie Ihren Stundensatz angepasst? Dann tragen Sie das am besten gleich in Ihr freelance.de-Profil ein. Das beugt Missverständnissen oder ärgerlichen Nachverhandlungen vor.
In der Kategorie „Ich biete“ sollten Sie Ihre wichtigsten Kompetenzen auf einen Blick bereitstellen, damit die Kunden direkt sehen, was Sie alles mitbringen. Zertifikate, bestätigte Referenzen und Projekterfahrungen zeigen überdies Ihre Kompetenz und schaffen beim Gegenüber Vertrauen in Ihre Leistungen. Im letzten Schritt können Sie dann noch ein bisschen mehr über sich erzählen – je individueller, desto besser. So heben Sie sich ab und gewinnen direkt neue Kunden und Projektanbieter für sich.
Spezifisches Angebot
Weil es so entscheidend ist, dröseln wir das hier noch einmal ganz dezidiert auf: Die meisten Projektanbieter suchen nach Freiberuflern, um eine konkrete, ganz spezielle Aufgabe, bzw. ein solches Projekt, lösen zu lassen. Damit sie in Ihnen nun diesbezüglich den besten Freiberufler finden, sollten Sie Ihre Kernkompetenzen und Expertise ganz besonders deutlich herausstellen. Zeigen Sie, was Sie können, wo Ihre Spezialisierung liegt und was Sie bisher an Erfahrung mitbringen. Oft reichen dabei wenige, aber dafür umso aussagekräftigere Schlagwörter und Kurzbeschreibungen.
Im Zuge dessen sollten Sie sich noch einmal Gedanken um Ihren Stundensatz machen. Denn weder zu hohe noch zu niedrige Honorare sind gern gesehen. Da kann die richtige Balance zu finden (und zu halten!) schon mal knifflig werden. Allerdings kann Ihnen dabei das Tool von Pastel helfen, das den passenden Stundensatz sogar auf den Cent genau berechnet.
Die eigene Freiberufler Webseite
Auch wenn Sie direkt über uns schon einen großen Projektpool mit vielen spannenden Projekten einsehen und für sich gewinnen können, ist eine eigene Website doch häufig auch noch wichtig. Hier können Sie erstens in der weiten Welt des World Wide Webs besser gefunden werden. Und Sie können zweitens mehr von Ihnen zeigen und darstellen und sich so noch umfangreicher präsentieren. Dabei spielen natürlich auch die sozialen Netzwerke eine Rolle.
Manchmal ersetzt eine professionelle Facebook- oder Instagram-Seite sogar eine eigene Website. Das ist meist recht individuell. Fakt ist jedoch: Um Social Media kommt man heutzutage wirklich nicht mehr herum.
Das eigene Freiberufler Netzwerk
Um neue Projekte zu gewinnen, spielt jedoch nicht nur die digitale Welt eine wichtige Rolle. Wie so oft, ist auch hierbei das analoge Netzwerk Gold wert. Einerseits können bestehende Projektpartner und andere Freelancer bei der Projektakquise helfen. Lassen Sie zwischendurch doch immer mal wieder von sich hören, auch wenn vielleicht gerade kein Projekt vakant ist. So bleiben Sie in Erinnerung und vielleicht denkt man beim nächsten Projekt jetzt direkt an Sie.