
Pflicht zur Altersvorsorge – oder lieber selbst entscheiden? Genau vor dieser Frage könnten viele Selbstständige stehen, wenn die Vorschläge der Rentenkommission umgesetzt werden. Für bereits Selbstständige ist eine Rentenversicherungspflicht mit einem „voraussetzungslosen Opt-out“ im Gespräch. Eine gemeinsame Impulsumfrage von freelance.de und dem Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) mit 826 Teilnehmenden zeigt: Rund 84 % würden von dieser Ausstiegsmöglichkeit Gebrauch machen. Doch hinter dieser deutlichen Zahl steckt mehr als eine grundsätzliche Ablehnung der Rentenpflicht. Die Ergebnisse zeigen auch, welche Bedingungen und Sorgen für Selbstständige bei einer Reform entscheidend sind.
Inhaltsverzeichnis
Was die Rentenkommission empfiehlt
Die Alterssicherungskommission, meist kurz Rentenkommission genannt, hat ihren Bericht am 23. Juni 2026 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übergeben. Von den insgesamt 33 Empfehlungen betrifft Empfehlung 22 unmittelbar Selbstständige. Sie unterscheidet dabei zwei Gruppen: Wer ab einem noch festzulegenden Stichtag eine Selbstständigkeit aufnimmt, soll verpflichtend und ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ausgenommen sind lediglich Selbstständige, die bereits über ein berufsständisches Versorgungswerk oder die Landwirtschaftliche Alterskasse abgesichert sind. Bestandsselbstständige werden zwar ebenfalls rentenversicherungspflichtig, können sich jedoch über einen voraussetzungslosen Opt-out befreien lassen. Voraussetzungslos bedeutet, dass die Befreiung nach der Empfehlung an keine weiteren Bedingungen geknüpft ist.
Für die Einordnung der Umfrageergebnisse ist ein Punkt entscheidend: Bislang handelt es sich um eine Empfehlung, ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, soll aber noch 2026 im Bundeskabinett und in Q1/2027 im Bundestag beschlossen werden. Welche Fragen sich daraus für Selbstständige konkret ergeben, beantwortet der VGSD in seiner laufend aktualisierten FAQ zur Rentenreform.
Bestandsselbstständige setzen klar auf den Opt-out
Gefragt wurde, wie sich die Teilnehmenden verhalten würden, wenn die Empfehlung so umgesetzt wird. Über alle 826 Befragten hinweg geben 65 % an, den Opt-out zu nutzen, während 12,5 % künftig rentenversicherungspflichtig sein möchten. Dieser Gesamtwert enthält allerdings auch Personen, für die die Frage keine praktische Bedeutung hat: 13,6 % sind durch ihre Tätigkeit bereits rentenversicherungspflichtig oder Pflichtmitglied eines Versorgungswerks, weitere 9,0 % sind derzeit nicht selbstständig.
Aussagekräftiger ist deshalb der Blick auf die 640 Befragten, die tatsächlich vor der Wahl stünden. In dieser Gruppe würden 83,9 % den Opt-out nutzen, lediglich 16,1 % würden in der Rentenpflicht bleiben. Damit entscheidet sich nur etwa jede sechste betroffene Person für die gesetzliche Rentenversicherung. Unter den Befragten des VGSD fällt das Ergebnis mit 89,8 % noch deutlicher aus als bei freelance.de mit 80,3 %. Beide Gruppen kommen jedoch klar zur selben Tendenz.
„Die große Mehrheit der opt-out-berechtigten Bestandsselbstständigen erteilt der geplanten Rentenpflicht eine Absage und will sich befreien lassen. Wir gehen davon aus, dass der prozentuale Anteil derjenigen, die den Opt-out wählen, tatsächlich deutlich höher liegen wird als in unserer Befragung: Noch nämlich dürften sich viele nicht über die Höhe der Beiträge im Klaren sein – und damit über die finanziellen Belastungen, die die Pflichtversicherung mit sich bringen wird.“
Andreas Lutz, Vorstand des VGSD
Auch für künftige Gründende überwiegt die Ablehnung
Für Personen, die sich erst künftig selbstständig machen, sieht die Empfehlung keinen Opt-out vor. Wie Freelancer diese Regelung bewerten, wurde ausschließlich bei freelance.de abgefragt, die Ergebnisse beruhen daher auf 530 Teilnehmenden. Eine Mehrheit von 54,3 % lehnt eine Vorsorgepflicht auch für künftige Gründende ab. Nach ihrer Auffassung sollten auch Gründende selbst entscheiden, ob und wie sie für das Alter vorsorgen. Insgesamt 36,4 % halten eine Pflicht dagegen für sinnvoll, wobei sich diese Gruppe deutlich aufteilt: 25,3 % befürworten die Pflicht nur, wenn Gründende zwischen gesetzlicher Rente und Rürup-Rente wählen dürfen. Eine Pflicht ausschließlich in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie sie die Empfehlung vorsieht, unterstützen lediglich 11,1 %. Die übrigen 9,2 % sind unentschieden.
Unter welchen Bedingungen Freelancer mitgehen würden
Die Ablehnung ist allerdings nicht pauschal. Gefragt wurde auch, welche Reformen zeitgleich umgesetzt werden müssten, damit die Teilnehmenden eine Rentenpflicht für künftige Selbstständige mittragen könnten. Mehrfachnennungen waren möglich, die Werte zeigen den gewichteten Durchschnitt beider Befragtengruppen:
- Faire Beitragsberechnung (53,5 %): Die Beiträge sollen Selbstständige finanziell nicht überfordern.
- Mehr Wahlfreiheit bei der Vorsorge (46,6 %): Neben der Rürup-Rente sollen auch andere Vorsorgeformen wie ETFs zugelassen werden.
- Reform der Statusfeststellung (45,2 %): Selbstständige sollen mehr Rechtssicherheit erhalten. Ende März 2026 wurde bekannt, dass das BMAS unter dem Begriff neue Selbstständigkeit an einem entsprechenden Rechtsrahmen gearbeitet hat. Dieser stieß jedoch auf Kritik und ist zurückgezogen worden. Bis heute liegen kein neuer Referentenentwurf oder Eckpunkte dazu vor.
„Eine Reform der Statusfeststellung ist vor allem für eine rechtssicherere Zusammenarbeit zwischen Freelancern und Unternehmen notwendig, unter anderem auch in der Debatte über eine mögliche Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Unternehmen setzen Freelancer häufig dort ein, wo intern Fachwissen oder Kapazität fehlt, und brauchen dafür verlässliche Kriterien, wann eine Zusammenarbeit als selbstständige Tätigkeit gilt. Auch eine allgemeine Rentenversicherungspflicht würde die bestehenden Unsicherheiten nicht beseitigen. Wird eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit nachträglich als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingestuft, drohen Auftraggebern weiterhin erhebliche Beitragsnachforderungen. Wie aus der Umfrage hervorgeht, halten 45 % der Befragten eine zeitgleiche Reform der Statusfeststellung für notwendig. Klare und praxistaugliche Kriterien würden Freelancern und Unternehmen Rechtssicherheit geben, unabhängig davon, wie die Rentenreform ausgeht.“
Robin Gollbach, CEO von freelance.de
Der Wert zur Wahlfreiheit ist dabei nur eingeschränkt mit den anderen vergleichbar, denn der VGSD hat diese Antwortoption in zwei Varianten aufgeteilt: den Erhalt eines Opt-outs in die Rürup-Rente sowie die zusätzliche Zulassung von ETFs. Bei freelance.de wählten 46,6 % die Option, unter den Befragten des VGSD forderten 37,5 % ausdrücklich, auch ETFs als Opt-out zuzulassen.
Außerhalb dieser Bedingungen stehen zwei klare Positionen: Nur 9,9 % befürworten die Rentenpflicht unabhängig von Reformen, 29,7 % lehnen sie in jedem Fall ab. Für einen erheblichen Teil der Befragten hängt die Zustimmung somit von der konkreten Ausgestaltung ab.
Klären Sie zuerst, ob Sie bereits heute rentenversicherungspflichtig sind. Nach § 2 SGB VI gilt das unter anderem für selbstständige Lehrkräfte, Pflegepersonen und Hebammen, über die Künstlersozialkasse außerdem für Künstler und Publizisten. Ebenfalls pflichtversichert sind arbeitnehmerähnliche Selbstständige. Gemeint sind Freelancer ohne versicherungspflichtige Angestellte, die auf Dauer im Wesentlichen für nur einen Auftraggeber arbeiten. Als Richtwert gilt, dass mindestens fünf Sechstel der Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit von diesem Auftraggeber stammen. Für all diese Gruppen stellt sich die Frage nach einem Opt-out nicht.
Alle anderen sollten schon jetzt drei Werte schriftlich festhalten: die monatliche Sparrate, die genutzten Vorsorgeformen und die voraussichtliche Rentenhöhe laut letzter Renteninformation. Sobald ein Gesetz vorliegt, können Sie so auf konkreter Grundlage über einen Opt-out entscheiden.
Fazit
Die Ergebnisse der Impulsumfrage zeichnen ein deutliches Bild: Wenn Bestandsselbstständige die freie Wahl hätten, würden rund 84 % der tatsächlich Betroffenen den vorgesehenen Opt-out nutzen. Auch eine verpflichtende Absicherung für künftige Gründende stößt bei vielen Befragten auf Vorbehalte – insbesondere dann, wenn ausschließlich die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehen ist.
Gleichzeitig zeigt die Umfrage, dass die Haltung differenzierter ist als ein einfaches Ja oder Nein zur Rentenpflicht. Für viele Selbstständige kommt es entscheidend auf die konkrete Ausgestaltung an: bezahlbare Beiträge, mehr Rechtssicherheit bei der Statusfeststellung und größere Wahlfreiheit bei der Altersvorsorge gehören zu den wichtigsten genannten Bedingungen.
Hinzu kommt das Misstrauen gegenüber einer möglichen Weitergabe von Daten an die Deutsche Rentenversicherung. Eine Reform der Alterssicherung wird daher aus Sicht vieler Befragter nicht isoliert betrachtet, sondern ist eng mit Fragen nach Rechtssicherheit, finanzieller Belastung und Selbstbestimmung verbunden.
Noch ist offen, wie eine gesetzliche Regelung tatsächlich aussehen wird. Die Umfrage liefert jedoch einen klaren Hinweis darauf, welche Punkte für viele Selbstständige bei der weiteren Ausgestaltung besonders wichtig sind.



