Kommentare

  1. Hallo,

    das Thema 5/6 ist lediglich für die Beurteilung notwendig, ob jemand Solo-Selbstständiger ist und NÌCHT mehr bzgl. einer Scheinselbstständigkeit (Vgl. http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/).

    Zudem ist es eindeutig NICHT zu empfehlen, ein Statusfeststellungsverfahren anzustoßen. Das war vielleicht vor 3-4 Jahren mal so, aber die Quote der Negativbescheinigungen der RV ist in den letzten Jahren ohne erkennbaren Grund deutlich gestiegen, so dass es ein solches Verfahren mittlerweile ein hohes Risiko bedeutet. In allen einschlägigen Foren ist das Konsens und selbst Anwälte raten durch die Bank davon ab, dieses Verfahren anzutriggern.

  2. Hallo, ich möchte auch dringend vom eigenen Anstoßen eines Statusfeststellungsverfahrens abraten. Es bietet dem Auftraggeber keine Sicherheit (die er dadurch jedoch gerne hätte), sondern jeder Vertrag wird für sich geprüft. D.h. wird ein Vertrag in der Vergangenheit als negativ (nicht scheinselbstständig) beschieden, heisst das noch lange nicht, dass der aktuelle Vertrag mit einem neuen Auftraggeber ebenso negativ beschieden würde. Ich habe selbst viel Schreiberei mit der Dt. Rentenversicherung gehabt und kann nur raten: Hände weg von Statusfeststellungsverfahren, und schon gar nicht selbst initiieren.

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