Kommentare

  1. Hallo,

    der Absatz

    “Strengere Regeln beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz machen es künftig schwieriger, externe Mitarbeiter zu beschäftigen – vor allem bei längerfristigen Kooperationen. Vor allem mit einem gestiegenen Verwaltungsaufwand ist zu rechnen. Verstöße gegen die neuen Regelungen werden zudem mit hohen Geldbußen bestraft.”

    sollte meines Erachtens überarbeitet werden, da die Überarbeitung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wohl hauptsächlich die Arbeitnehmerüberlassung betrifft. Der Kontext (Freelancer) passt hier wohl nicht.

    Stefan Klatt

  2. Das zum 1. April 2017 in Kraft getretene überarbeitete Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bietet gerade für Freelancer Vorteile, die über einen externen Personaldienstleister bei einem Kunden vor Ort im Einsatz sind. Insbesondere für längerfristige Kooperationen oder Projekte, die immer wieder verlängert werden, bietet die Arbeitnehmerüberlassung via Personalrecruiter sowohl Freelancern als auch Unternehmen handfeste Vorteile, sowohl juristischer als auch verwaltungstechnischer Art. Freelancer sind dann für die Dauer eines konkreten Einsatzes fest beim Personalrecruiter angestellt, die Gefahr der Scheinselbständigkeit ist damit vom Tisch.

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